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§ 2
Bekenntnisbindung und Zweck
1. Die
„Gesellschaft”
ist in ihrer gesamten Arbeit der Heiligen Schrift und den lutherischen
Bekenntnissen verpflichtet. Sie tritt dafür ein, Leben und Gestalt der
Kirche ständig und bußfertig an Schrift und Bekenntnis zu prüfen. Dazu
sucht sie Verbindung, Austausch und Zusammenarbeit mit solchen Kräften
in aller Welt, die für das reine Evangelium eintreten.
2. Die Mitglieder der
„Gesellschaft”
tragen zum Aufbau und zur Stärkung der lutherischen Kirche bei. Sie
leben als treue und tätige Mitglieder ihrer Kirchengemeinde miteinander
und füreinander unter Wort und Sakrament und treten im Gebet und
persönlichen Einsatz für die Äußere und Innere Mission ein.
3. Zweck der
„Gesellschaft”
ist, der lutherischen Kirche zur Inneren und Äußeren Mission zu dienen,
ihre Lehre zu vertreten und das aus ihr fließende Leben zu stärken. |
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§ 3 Arbeitsgebiete
Diesen Zweck zu
erfüllen, arbeitet die Gesellschaft gegenwärtig auf folgenden Gebieten
kirchlicher Mission:
1. Innere Mission:
a) Mithilfe bei der Ausbildung und Zurüstung von Pfarrern und Laien zur
Stärkung der lutherischen Diaspora in aller Welt;
b) Predigtdienst, Evangelisationen, Freizeiten und Schriftenmission mit
dem Ziel, die Gemeinden in missionarischer Aktivität und
verantwortlicher Mitarbeit am kirchlichen und öffentlichen Leben zu
erwecken. Diesem Zweck dienen ein Verlag und eine
Buchhandlung unter der Bezeichnung Freimund GmbH sowie das
„Haus
Lutherrose”
in Neuendettelsau.
2. Äußere Mission:
Mithilfe bei der Ausbildung und Aussendung von Missionaren zur
Verkündigung des Evangeliums und Gründung von Gemeinden unter
nichtchristlichen Völkern.
3. Die
„Gesellschaft”
kann durch Beschluss des Leitungskreises Arbeitsgebiete neu aufnehmen
und bestehende aufgeben. |